Gesetze / Landesrecht Hessen / 76-14
Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 29, vom 12.12.2012, verkündet am 27.12.2012 · Stand: 25.10.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.10.2022
Inhaltsübersicht
- § 1 Regelungsgegenstand
- § 2 Übernahme von Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind
- § 3 Übernahme von Zwischenarchivgut
- § 4 Übernahme digitaler Unterlagen
- § 5 Kostentabelle
- § 6 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 5) Kostentabelle
Fundstellen
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12.12.2012 Verkündung
Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs
GVBl. 2012 Nr. 29, S. 663
verkündet am: 27.12.2012
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28.06.2017 Änderung
Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs
GVBl. 2017 Nr. 14, S. 232 (Artikel 1)
in Kraft: 15.07.2017
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10.10.2022 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs
GVBl. 2022 Nr. 32, S. 503 (Artikel 1)
in Kraft: 25.10.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.