Gesetze / Landesrecht Hessen / 76-14

§ 5 Kostentabelle

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 29 · Stand: 25.10.2022

Das Hessische Landesarchiv berechnet die Kosten nach der anliegenden Kostentabelle. Die Anlage ist Bestandteil dieser Kostenordnung.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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