Gesetze / Landesrecht Hessen / 76-14
§ 5 Kostentabelle
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 29 · Stand: 25.10.2022
Das Hessische Landesarchiv berechnet die Kosten nach der anliegenden Kostentabelle. Die Anlage ist Bestandteil dieser Kostenordnung.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.