Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-304
Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 10, vom 12.02.2021, verkündet am 26.02.2021 · Stand: 16.12.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 09.12.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.03.2028 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Individuelle Regelstudienzeiten
- § 3 Prüfungen
- § 4 Verlängerung der Höchstdauer befristeter Beschäftigungsverhältnisse sowie der Bewährungsphase im Rahmen von Entwicklungszusagen
- § 5 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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12.02.2021 Verkündung
Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich
GVBl. 2021 Nr. 10, S. 130
verkündet am: 26.02.2021
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17.06.2021 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich
GVBl. 2021 Nr. 25, S. 317 (Artikel 1)
in Kraft: 30.06.2021
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09.12.2021 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich
GVBl. 2021 Nr. 52, S. 835 (Artikel 1)
in Kraft: 16.12.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.