Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-304
§ 5 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 10 · Stand: 16.12.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.03.2028 außer Kraft.
Die Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich vom 1. Juli 2020 (GVBl. S. 499)¹) wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 70-300
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.