Gesetze / Landesrecht Hessen / 65-18

Gesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt Main (Regionallastenausgleichsgesetz – RegLastG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2017 Nr. 29, vom 18.12.2017, verkündet am 27.12.2017 · Stand: 21.12.2021 · letzte Änderung: Gesetz vom 12.12.2021

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Regionaler Lastenausgleich
  2. § 2 Zweck des Regionalen Lastenausgleichs
  3. § 3 Anspruchsberechtigung
  4. § 4 Verfahren
  5. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  6. Anlage Anspruchsberechtigte Kommunen sowie maximale Höhe der jährlichen Entschädigungsleistungen:

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.