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RegLastG

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2017 Nr. 29 · Stand: 21.12.2021

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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