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RegLastG

§ 1 Regionaler Lastenausgleich

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2017 Nr. 29 · Stand: 21.12.2021

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Als Regionalen Lastenausgleich gewährt das für den Schutz gegen Fluglärm zuständige Ministerium für die Jahre 2017 bis 2026 Entschädigungen aus Landesmitteln in Höhe von insgesamt bis zu 45 310 000 Euro an Kommunen, die stark von Fluglärm durch den Flughafen Frankfurt Main betroffen sind. Die jährlichen Entschädigungsleistungen an die betroffenen Kommunen betragen bis zu 4 531 000 Euro.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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