Gesetze / Landesrecht Hessen / 65-15

Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und Zuständigkeiten nach dem Luftsicherheitsgesetz sowie dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Luftverkehrszuständigkeits-Verordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 18, vom 06.10.2011, verkündet am 12.10.2011 · Stand: 04.04.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.03.2023

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeit des für Luftverkehr zuständigen Ministeriums
  2. § 2 Zuständigkeit des Landespolizeipräsidiums
  3. § 3 Zuständigkeit der Baudienststelle
  4. § 4 Zuständigkeiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel
  5. § 5 Ordnungswidrigkeiten
  6. § 6 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.