Gesetze / Landesrecht Hessen / 50-42

Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Preisgesetz, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 3, vom 16.01.2007, verkündet am 30.01.2007 · Stand: 14.02.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 20.01.2023

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Erster Abschnitt · Zuständige Behörden nach dem Preisgesetz
  2. § 1 Allgemeine Preisbehörde
  3. § 2 Preisbildungs- und Preisüberwachungsbehörde
  4. § 3 Besondere Preisbehörden
  5. Zweiter Abschnitt · Zuständige Behörden nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
  6. § 4 Fernwärme
  7. § 5 Wasserversorgung
  8. Dritter Abschnitt · Zuständige Behörde nach § 48 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  9. § 6 Landeskartellbehörde
  10. Vierter Abschnitt · Schlussvorschrift
  11. § 7 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.