Gesetze / Landesrecht Hessen / 50-42
Vierter Abschnitt
Schlussvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 3 · Stand: 14.02.2023
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.