Gesetze / Landesrecht Hessen / 41-40

Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 7, vom 14.05.2012, verkündet am 21.05.2012 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.11.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Umfang und Finanzierung der Entschuldungshilfen und Zinsdiensthilfen
  2. § 2 Entschuldungsbeträge, Entschuldung bei freiwilligen Änderungen der Gemeindegrenzen
  3. § 3 Konsolidierungsverträge
  4. § 4 Zwangsmaßnahmen, Rückforderung, Berichts- und Nachweispflichten, Zuständigkeiten
  5. § 5 Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs
  6. § 6 Verordnungsermächtigung
  7. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  8. Anlage zu den §§ 1 und 2

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.