Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-70
Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldzuständigkeitsverordnung – WoGZustV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 21, vom 30.10.2012, verkündet am 13.11.2012 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.03.2025
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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30.10.2012 Verkündung
Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldzuständigkeitsverordnung – WoGZustV)
GVBl. 2012 Nr. 21, S. 353
verkündet am: 13.11.2012
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11.07.2024 Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG in der Hessischen Bauordnung und im Hessischen Ingenieurgesetz sowie zur Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Wohngeldgesetzes
GVBl. 2024 Nr. 32, S. 9 (Artikel 5)
in Kraft: 01.08.2024
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03.03.2025 Änderung
Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
GVBl. 2025 Nr. 16, S. 6 (Artikel 18)
in Kraft: 01.01.2026
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.