Gesetze / Landesrecht Hessen / WoGZustV
WoGZustV§ 5
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 21 · Stand: 01.01.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.