Gesetze / Landesrecht Hessen / WoGZustV
WoGZustV§ 3
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 21 · Stand: 01.01.2026
Das Regierungspräsidium übt die Fachaufsicht über die Wohngeldbehörde aus. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das für das Wohngeld zuständige Ministerium.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.