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WoGZustV

§ 3

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 21 · Stand: 01.01.2026

Das Regierungspräsidium übt die Fachaufsicht über die Wohngeldbehörde aus. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das für das Wohngeld zuständige Ministerium.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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