Gesetze / Landesrecht Hessen / WoGZustV
WoGZustV§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 21 · Stand: 01.01.2026
Die Wohngeldbehörden veranlassen die Zahlung des Wohngeldes bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – zahlt das Wohngeld aus.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.