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WoGZustV

§ 4

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 21 · Stand: 01.01.2026

Die Verordnung über die für die Gewährung von Wohngeld zuständigen Stellen vom 4. Dezember 1970 (GVBl. I S. 743)¹), geändert durch Gesetz vom 25. September 1991 (GVBl. I S. 301), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 362-11

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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