Gesetze / Landesrecht Hessen / 355-53
Gesetz über die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikergesetz)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 16, vom 25.08.2011, verkündet am 31.08.2011 · Stand: 19.12.2019 · letzte Änderung: Gesetz vom 11.12.2019
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Berufsbezeichnung
- § 2 Erlaubnis
- § 2a Ausbildung und Prüfung
- § 3 Anerkennung anderer Qualifikationen
- § 4 Zuständigkeit
- § 5 Erlass von Rechtsverordnungen
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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25.08.2011 Verkündung
Gesetz über die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikergesetz)
GVBl. 2011 Nr. 16, S. 395
verkündet am: 31.08.2011
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13.12.2012 Änderung
Gesetz zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 28, S. 627 (Artikel 52)
in Kraft: 22.12.2012
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11.12.2019 Änderung
Gesetz zur Änderung des Lebensmittelchemikergesetzes
GVBl. 2019 Nr. 28, S. 420 (Artikel 1)
in Kraft: 19.12.2019
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.