Gesetze / Landesrecht Hessen / 355-53

Gesetz über die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikergesetz)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 16, vom 25.08.2011, verkündet am 31.08.2011 · Stand: 19.12.2019 · letzte Änderung: Gesetz vom 11.12.2019

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Berufsbezeichnung
  2. § 2 Erlaubnis
  3. § 2a Ausbildung und Prüfung
  4. § 3 Anerkennung anderer Qualifikationen
  5. § 4 Zuständigkeit
  6. § 5 Erlass von Rechtsverordnungen
  7. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.