Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-90

Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsgesetz)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2013 Nr. 26, vom 20.11.2013, verkündet am 02.12.2013 · Stand: 01.01.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 09.12.2022

¹) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. EU Nr. L 88 S. 45).

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Informationspflichten
  4. § 4 Haftpflichtversicherung
  5. § 5 Zuständigkeit für Informationsbereitstellung
  6. § 6 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.