Gesetze / Landesrecht Hessen / Patientenmobilitätsgesetz
Patientenmobilitätsgesetz§ 6 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2013 Nr. 26 · Stand: 01.01.2023
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.