Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-204
Verordnung über die Nebentätigkeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Nebentätigkeitsverordnung – HNV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 14, vom 31.05.2015, verkündet am 10.06.2015 · Stand: 13.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.12.2025
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- § 3 Abführungspflicht
- § 4 Ausnahmen von der Abführungspflicht
- § 5 Vergütungsaufstellung
- § 6 Nutzungsentgelt
- § 7 Nebentätigkeit von geringem Umfang
- § 8 Aufhebung von Vorschriften
- § 9 Inkrafttreten
Fundstellen
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31.05.2015 Verkündung
Verordnung über die Nebentätigkeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Nebentätigkeitsverordnung – HNV)
GVBl. 2015 Nr. 14, S. 234
verkündet am: 10.06.2015
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10.12.2025 Änderung
Verordnung zur Änderung der Hessischen Nebentätigkeitsverordnung
GVBl. 2025 Nr. 96, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 13.12.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.