Gesetze / Landesrecht Hessen / 314-21
Hessische Ausführungsverordnung zur Unabkömmlichstellungsverordnung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 10, vom 08.07.2009, verkündet am 20.07.2009 · Stand: 20.11.2014 · letzte Änderung: Verordnung vom 03.11.2014
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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08.07.2009 Verkündung
Hessische Ausführungsverordnung zur Unabkömmlichstellungsverordnung
GVBl. 2009 Nr. 10, S. 266
verkündet am: 20.07.2009
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03.11.2014 Änderung
Elfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2014 Nr. 20, S. 270 (Artikel 5)
in Kraft: 20.11.2014
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.