Gesetze / Landesrecht Hessen / 314-21
§ 5
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 10 · Stand: 20.11.2014
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.