Gesetze / Landesrecht Hessen / 302-15

Hessisches Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz (HAG PStG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 23, vom 19.11.2008, verkündet am 28.11.2008 · Stand: 04.04.2018 · letzte Änderung: Gesetz vom 22.03.2018

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Standesamt
  2. § 2 Standesamtsbezirk, kommunale Gemeinschaftsarbeit
  3. § 3 Aufsicht
  4. § 4 Zuständige Behörden
  5. § 5 Kosten
  6. § 6 Archivierung
  7. § 7 Übergangsvorschriften
  8. § 8 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.