Gesetze / Landesrecht Hessen / 211-1

Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 7. März 2005

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2005 Nr. 8, vom 07.03.2005, verkündet am 29.03.2005 · Stand: 28.02.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.02.2023

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8
  9. Anlage zu § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.