Gesetze / Landesrecht Hessen / 211-1
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 8 · Stand: 28.02.2023
Die Arbeitsgerichte haben ihren Sitz in
1. Darmstadt,
2. Frankfurt am Main,
3. Fulda,
4. Gießen,
5. Kassel,
6. Offenbach am Main,
7. Wiesbaden.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.