Gesetze / Landesrecht Hessen / 211-1
§ 8
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 8 · Stand: 28.02.2023
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.¹)
¹) Satz 1 der Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 20. November 1964.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.