nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 10 VO (EU) 2016/161 — Überprüfung der Sicherheitsmerkmale

VO (EU) 2016/161

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale überprüfen die Hersteller, Großhändler und zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigten oder befugten Personen Folgendes:

a) die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals;

b) die Unversehrtheit der Vorrichtung gegen Manipulation.