Bei der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale überprüfen die Hersteller, Großhändler und zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigten oder befugten Personen Folgendes:
a) die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals;
b) die Unversehrtheit der Vorrichtung gegen Manipulation.