Art 29 Dingliche Rechte an einem eingetragenen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/29#abs-1 (1) Das eingetragene Unionsgeschmacksmusters kann verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/29#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten Rechte werden auf Antrag eines Beteiligten in das Register eingetragen und bekannt gemacht.