Gesetze / VO (EG) Nr. 6/2002

VO (EG) Nr. 6/2002

Art 29 Dingliche Rechte an einem eingetragenen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/29#abs-1 (1) Das eingetragene Unionsgeschmacksmusters kann verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts sein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/29#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten Rechte werden auf Antrag eines Beteiligten in das Register eingetragen und bekannt gemacht.

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