Gesetze / VO (EG) Nr. 1393/2007

VO (EG) Nr. 1393/2007

Art 1 Anwendungsbereich

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/1#abs-1 (1) Diese Verordnung ist in Zivil- oder Handelssachen anzuwenden, in denen ein gerichtliches oder außergerichtliches Schriftstück von einem in einen anderen Mitgliedstaat zum Zwecke der Zustellung zu übermitteln ist. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte („acta iure imperii“).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/1#abs-2 (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung, wenn die Anschrift des Empfängers des Schriftstücks unbekannt ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/1#abs-3 (3) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff „Mitgliedstaat“ alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

→Art 2