Gesetze / VO (EG) Nr. 1334/2008 · CELEX 02008R1334-20260216

Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG

27 Normen · 12 zitierende Entscheidungen · Änderungen

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Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
  5. Art 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Aromen und/oder Lebensmitteln
  6. Art 6 Vorhandensein bestimmter Stoffe
  7. Art 7 Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe
  8. Art 8 Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen
  9. Art 9 Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen
  10. Art 10 Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe
  11. Art 11 Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste
  12. Art 12 Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
  13. Art 13 Auslegungsentscheidungen
  14. Art 14 Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
  15. Art 15 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
  16. Art 16 Besondere Anforderungen an die Verwendung des Begriffs „natürlich“
  17. Art 17 Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
  18. Art 18 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
  19. Art 19 Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer
  20. Art 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
  21. Art 21 Ausschuss
  22. Art 22 Änderung der Anhänge II bis V
  23. Art 23 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
  24. Art 24 Aufhebungen
  25. Art 25 Aufnahme der Liste der Aromastoffe in die Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung
  26. Art 28 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
  27. Art 30 Inkrafttreten