Gesetze / VO (EG) Nr. 1334/2008 · CELEX 02008R1334-20260216
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG
27 Normen · 12 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
- Art 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Aromen und/oder Lebensmitteln
- Art 6 Vorhandensein bestimmter Stoffe
- Art 7 Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe
- Art 8 Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen
- Art 9 Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen
- Art 10 Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe
- Art 11 Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste
- Art 12 Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
- Art 13 Auslegungsentscheidungen
- Art 14 Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Art 15 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Art 16 Besondere Anforderungen an die Verwendung des Begriffs „natürlich“
- Art 17 Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Art 18 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
- Art 19 Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer
- Art 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
- Art 21 Ausschuss
- Art 22 Änderung der Anhänge II bis V
- Art 23 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
- Art 24 Aufhebungen
- Art 25 Aufnahme der Liste der Aromastoffe in die Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung
- Art 28 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
- Art 30 Inkrafttreten