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§ 71 BFSO (Sachsen) — Berufsbezeichnung

Schulordnung Berufsfachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder Staatlich geprüfter Sozialassistent.