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§ 107 BFSO (Sachsen) — Aufnahmevoraussetzungen

Schulordnung Berufsfachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

(2) Weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen eines Eignungstests. Inhalt und Verfahren des Eignungstests legt die Fachkonferenz der aufnehmenden Schule fest. Der Eignungstest findet an der aufnehmenden Schule statt und umfasst folgende Teile:

1. einen praktisch-handwerklichen Eignungstest mit einer Dauer von 30 Minuten,

2. einen schriftlichen Eignungstest mit einer Dauer von 60 Minuten und

3. ein Eignungsgespräch mit einer Dauer von 15 Minuten.