Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen
Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen§ 7 Ortsrecht
Stand: 26.08.2026
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen gemäß den §§ 1 und 2 in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt.