Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen
Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen§ 10 Erweiterung des Stadtrates
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-1133/10#abs-1 (1) Die Gemeinderäte der gemäß § 1 einzugliedernden Gemeinden wählen unverzüglich nach Verkündung dieses Gesetzes jeweils eine Person, die mit Wirksamwerden der Gebietsänderung in den Stadtrat der aufnehmenden Gemeinde übertritt. Die Zahl der Stadträte erhöht sich entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-1133/10#abs-2 (2) Wählbar gemäß Absatz 1 Satz 1 und 2 sind die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Bürgermeister.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/sn-1133/10#abs-3 (3) Für die Gewählten sind jeweils zwei Ersatzpersonen zu wählen, deren Reihenfolge festzulegen ist.