Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
RVBund/KnErG§ 3 Genehmigung der Satzung
Stand: 10.06.2019
Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt.
Änderungsverlauf
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3057)
BGBl. 2011 I S. 3057
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 250 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
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