Gesetze / RL (EU) 2015/2436

RL (EU) 2015/2436

Art 13 Untersagung der Benutzung einer für einen Agenten oder Vertreter eingetragenen Marke

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2015-2436/13#abs-1 (1) Ist eine Marke für den Agenten oder Vertreter des Markeninhabers ohne dessen Zustimmung eingetragen worden, so ist der Markeninhaber berechtigt, eine oder beide der folgenden Optionen in Anspruch zu nehmen:

a) er kann sich der Benutzung der Marke durch seinen Agenten oder Vertreter zu widersetzen;

b) er kann die Übertragung der Eintragung der Marke zu seinen Gunsten zu verlangen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2015-2436/13#abs-2 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Agent oder Vertreter seine Handlungsweise rechtfertigt.

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