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# Art 13 RL (EU) 2015/2436 — Untersagung der Benutzung einer für einen Agenten oder Vertreter eingetragenen Marke

RL (EU) 2015/2436  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ist eine Marke für den Agenten oder Vertreter des Markeninhabers ohne dessen Zustimmung eingetragen worden, so ist der Markeninhaber berechtigt, eine oder beide der folgenden Optionen in Anspruch zu nehmen:

a) er kann sich der Benutzung der Marke durch seinen Agenten oder Vertreter zu widersetzen;

b) er kann die Übertragung der Eintragung der Marke zu seinen Gunsten zu verlangen.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Agent oder Vertreter seine Handlungsweise rechtfertigt.

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Zitiervorschlag: Art 13 RL (EU) 2015/2436

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2015-2436/13

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