Gesetze / RL 94/62/EG

RL 94/62/EG

Art 18 Freiheit des Inverkehrbringens

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten dürfen in ihrem Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen von Verpackungen, die dieser Richtlinie entsprechen, nicht verbieten.

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