Art 6
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-72-159-ewg/6#abs-1 (1) Dem Antrag ist der in Artikel 2 Buchstabe d) vorgesehene Entwicklungsplan beizufügen. Dieser enthält alle erforderlichen Angaben für die Beurteilung der Frage, ob das Unternehmen den Bedingungen der Artikel 2 und 4 entspricht, insbesondere:
— eine Beschreibung der Ausgangslage,
— eine Beschreibung der nach Durchführung des Plans erwarteten Lage an Hand einer Vorausschätzung,
— eine Beschreibung der Maßnahmen und insbesondere der Investitionen, die zur Erreichung der angestrebten Ergebnisse durchgeführt werden müssen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-72-159-ewg/6#abs-2 (2) Falls der Entwicklungsplan eine Vergrößerung der Betriebsfläche vorsieht, setzt sich die zu erreichende Fläche zusammen aus:
— dem Land, das bereits im Besitz des Betriebsinhabers ist,
— dem Land, dessen Überlassung ihm rechtsverbindlich zugesagt worden ist.