nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 6 RL 72/159/EWG

RL 72/159/EWG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem Antrag ist der in Artikel 2 Buchstabe d) vorgesehene Entwicklungsplan beizufügen. Dieser enthält alle erforderlichen Angaben für die Beurteilung der Frage, ob das Unternehmen den Bedingungen der Artikel 2 und 4 entspricht, insbesondere:

— eine Beschreibung der Ausgangslage,

— eine Beschreibung der nach Durchführung des Plans erwarteten Lage an Hand einer Vorausschätzung,

— eine Beschreibung der Maßnahmen und insbesondere der Investitionen, die zur Erreichung der angestrebten Ergebnisse durchgeführt werden müssen.

(2) Falls der Entwicklungsplan eine Vergrößerung der Betriebsfläche vorsieht, setzt sich die zu erreichende Fläche zusammen aus:

— dem Land, das bereits im Besitz des Betriebsinhabers ist,

— dem Land, dessen Überlassung ihm rechtsverbindlich zugesagt worden ist.

---

Zitiervorschlag: Art 6 RL 72/159/EWG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-72-159-ewg/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
