Zu den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen gehören nicht die Bedingungen, mit denen im Einzelfall das zu versichernde Risiko beschrieben wird.
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Zu den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen gehören nicht die Bedingungen, mit denen im Einzelfall das zu versichernde Risiko beschrieben wird.