Art 7
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten treffen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Nichtzahlung an ihre Versicherungsträger von Pflichtbeiträgen zu den einzelstaatlichen gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit, die vom Arbeitgeber vor Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit geschuldet waren, keine Nachteile für die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer gegenüber diesen Versicherungsträgern mit sich bringt, soweit die Arbeitnehmerbeitragsanteile von den gezahlten Löhnen einbehalten worden sind.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 7 RL 2008/94/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 20.09.2016 – 3 AZR 412/15Zitiert von 1
- BAG, 20.09.2016 – 3 AZR 195/16
- BAG, 20.09.2016 – 3 AZR 411/15Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSVZitiert von 24
- BAG, 20.09.2016 – 3 AZR 410/15
- BAG, 20.09.2016 – 3 AZR 414/15
- BAG, 20.09.2016 – 3 AZR 415/15
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 7 RL 2008/94/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.