Art 1
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-94-eg/1#abs-1 (1) Diese Richtlinie gilt für Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gegen Arbeitgeber, die zahlungsunfähig im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-94-eg/1#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten können die Ansprüche bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern wegen des Bestehens anderer Garantieformen ausnahmsweise vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausschließen, wenn diese den Betroffenen nachweislich einen Schutz gewährleisten, der dem sich aus dieser Richtlinie ergebenden Schutz gleichwertig ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-94-eg/1#abs-3 (3) Die Mitgliedstaaten können, sofern eine solche Vorschrift nach ihrem innerstaatlichen Recht bereits angewandt wird, Hausangestellte, die von einer natürlichen Person beschäftigt werden, auch weiterhin vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausschließen.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 1 RL 2008/94/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 05.05.2022 – C-101/21Zitiert von 6
- EuGH, 28.06.2018 – C-57/17Zitiert von 3
- EuGH, 25.04.2013 – C-398/11Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers: Mindestschutzniveau für betriebliche Zusatzversorgungsansprüche und Maßstab für Mitgliedstaatenpflichten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- EuGH, 22.02.2024 – C-125/23Zitiert von 6
- EuGH, 19.12.2019 – C-168/18Zitiert von 11
- BAG, 20.02.2018 – 3 AZR 142/16 (A)Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht
Zuletzt entschieden
- EuG, 17.12.2025 – T-1109/25
- EuGH, 16.02.2023 – C-710/21Zitiert von 1
- EuGH, 16.02.2023 – C-524/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 RL 2008/94/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.