Gesetze / RL 2008/94/EG

RL 2008/94/EG

Art 1

Stand: 02.10.2026

15 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-94-eg/1#abs-1 (1) Diese Richtlinie gilt für Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gegen Arbeitgeber, die zahlungsunfähig im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-94-eg/1#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten können die Ansprüche bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern wegen des Bestehens anderer Garantieformen ausnahmsweise vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausschließen, wenn diese den Betroffenen nachweislich einen Schutz gewährleisten, der dem sich aus dieser Richtlinie ergebenden Schutz gleichwertig ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-94-eg/1#abs-3 (3) Die Mitgliedstaaten können, sofern eine solche Vorschrift nach ihrem innerstaatlichen Recht bereits angewandt wird, Hausangestellte, die von einer natürlichen Person beschäftigt werden, auch weiterhin vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausschließen.

→Art 2