nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 5 RL 2003/87/EG — Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen

RL 2003/87/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An die zuständige Behörde gerichtete Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen müssen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

a) Anlage und dort durchgeführte Tätigkeiten und verwendete Technologie,

b) Rohmaterialien und Hilfsstoffe, deren Verwendung wahrscheinlich mit Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen verbunden ist,

c) Quellen der Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen aus der Anlage und

d) geplante Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen im Einklang mit den in Artikel 14 genannten Rechtsakten .

Dem Antrag ist eine nicht-technische Zusammenfassung der in Unterabsatz 1 genannten Punkte beizufügen.