Gesetze / Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

RL 2002/58/EG

Art 3 Betroffene Dienste

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Gemeinschaft, einschließlich öffentlicher Kommunikationsnetze, die Datenerfassungs- und Identifizierungsgeräte unterstützen.

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