Art 4
Stand: 02.10.2026
Für die Zwecke dieser Richtlinie werden die von einem Mitgliedstaat ausgestellten Zulassungsbescheinigungen im Hinblick auf die Identifizierung des Fahrzeugs im grenzüberschreitenden Straßenverkehr oder dessen erneute Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat gegenseitig anerkannt.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 4 RL 1999/37/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 24.01.2019 – C-326/17Zitiert von 1
- EuGH, 06.09.2012 – C-150/11Zitiert von 7
- OVG Sachsen, 05.10.2022 – 6 A 120/19Zitiert von 2
- VG Wiesbaden, 25.03.2025 – 7 K 141/24.WI
- OVG NRW, 23.06.2009 – 9 A 3082/08Voraussetzungen der Mautpflicht eines als Verkaufswagen genutzten LKW; Berechnung der Autobahnmaut Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- EuGH, 20.09.2018 – C-326/17
Zuletzt entschieden
- VG Mainz, 12.08.2009 – 3 K 27/09.MZZitiert von 2
- EuGH, 20.09.2007 – C-297/05Zitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 RL 1999/37/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.