Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG§ 2
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rennwlottg--1922/2#abs-1 (1) Wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rennwlottg--1922/2#abs-2 (2) Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis für die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, und auch für die Personen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedienen will. Die nach Landesrecht zuständige Behörde darf die Erlaubnis nur für die Örtlichkeiten ihres Landesgebiets erteilen. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rennwlottg--1922/2#abs-3 (3)
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 2 RennwLottG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 26.05.2020 – IX R 6/19Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen VeranstaltersZitiert von 7
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 – 2 S 1948/19Zitiert von 9
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 – 2 S 1535/19Zitiert von 3
- BVerwG, 01.06.2011 – 8 C 5/10Vertrieb von Sportwetten über Internet unzulässigZitiert von 46
- BVerwG, 31.05.2011 – 8 C 5.10Zitiert von 19
- VG Schleswig, 18.06.2015 – 12 A 84/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen, 17.09.2020 – 6 B 103/20
- BGH, 07.11.2019 – I ZR 42/19Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitiges Aufstellung von Geldspielgeräten und Sportwett-Terminals innerhalb derselben Räumlichkeiten einer Gaststätte - Sportwetten in GaststättenZitiert von 10
- VG Düsseldorf, 12.04.2019 – 25 K 6279/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 RennwLottG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.