(1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf,
2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,
3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und
4. Nachweise über praktische und etwaige berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung.