Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes

GStDVDV

§ 8 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/8#abs-1 (1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten und Allgemeinwissen geprüft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/8#abs-2 (2) Der schriftliche Teil ist ein Intelligenztest. Er dauert höchstens 240 Minuten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/8#abs-3 (3) Bei der Bewertung kann sich die Auswahlkommission durch eingewiesene Beschäftigte des Bundeszentralamtes für Steuern oder durch Informationstechnik unterstützen lassen. Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/8#abs-4 (4) Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/8#abs-5 (5) Für die Bewerberinnen und Bewerber, die bestanden haben, legt die Auswahlkommission anhand des von jeder Bewerberin oder jedem Bewerber erzielten Ergebnisses eine Rangfolge fest.

§ 7 § 9