Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes

GStDVDV

§ 7 Auswahlverfahren, Auswahlkonzept, Täuschungen

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/7#abs-1 (1) Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil kann mit Unterstützung von Informationstechnik durchgeführt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/7#abs-2 (2) Das Bundeszentralamt für Steuern regelt die Aufgabenstellungen, den Ablauf des Auswahlverfahrens sowie die Bewertungs- und Gewichtungssystematik in einem Auswahlkonzept.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/7#abs-3 (3) Eine Täuschung, ein Täuschungsversuch oder die Beihilfe zu einem Täuschungsversuch während des Auswahlverfahrens führen zum Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers vom Auswahlverfahren. Vor der Entscheidung über den Ausschluss wird die Bewerberin oder der Bewerber angehört.

§ 6 § 8